Im Falle von Krankheit oder Verhinderung bitten wir um telefonische Bekanntgabe am Morgen des ersten Fehltages im Sekretariat:
Telefonnummer vom Sekretariat: 02243 321 55 – 10
Schriftliche Entschuldigungen müssen am ersten Tag des Wiedererscheinens in angemessener Form und unaufgefordert beim Klassenvorstand abgegeben werden.
Das Fernbleiben eines Schülers vom Unterricht ist nur zulässig bei gerechtfertigter Verhinderung, bei vorher erteilter Erlaubnis zum Fernbleiben und bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen. Bei längerem Fernbleiben kann eine Feststellungs- bzw. Nachtragsprüfung notwendig werden.
Abmeldung am Vormittag
Wenn es Ihrem Kind nicht gut geht und es den Schultag abbrechen muss, ist eine offizielle Abmeldung im Sekretariat erforderlich. Erst nach dem telefonisch erteilten Einverständnis eines Erziehungsberechtigten im Sekretariat darf Ihr Kind das Schulhaus verlassen.
Freistellung vom Unterricht
Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann auf Ansuchen des Erziehungsberechtigten des Schülers der Klassenvorstand bis zu einem Tag, darüber hinaus die Schulleiterin die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilen. Die Schüler holen versäumten Stoff eigenverantwortlich und rasch nach.
Es ist die Verantwortung des jeweiligen Schülers, den versäumten Unterrichtsstoff so bald wie möglich nachzuholen.