
Was ist die Schülervertretung?
Die Schülervertretung ist ein wichtiger Teil der Schulgemeinschaft und sieht sich als demokratisch gewählte Interessensvertretung (SchUG §58 Abs. 1) aller SchülerInnen auf schulischer Ebene an. Österreich ist dabei das einzige Land weltweit, in dem die Schülervertretung bundesgesetzlich festgeschrieben ist.
Teil der Schülervertretung einer Schule sind (SchUG §59a Abs. 1 – 4):
- SchulsprecherIn und StellvertreterInnen – werden von den SchülerInnen der Oberstufe gewählt
- UnterstufensprecherIn – wird von den KlassensprecherInnen der Unterstufe gewählt
- JahrgangsvertreterInnen – wird von allen KlassensprecherInnen der entsprechenden Schulstufe gewählt (nicht im Gesetzestext enthalten)
- KlassensprecherInnen – wird von allen SchülerInnen der entsprechenden Klasse gewählt
Die gewählten VertreterInnen dienen allen SchülerInnen als Kontaktpersonen und sind gleichzeitig eine wichtige Verbindung zwischen den Lehrern, Eltern und der Schulleitung.
Der/Die SchulsprecherIn und zwei StellvertreterInnen sind neben Lehrer-, ElternvertreterInnen und der Schulleitung ebenfalls teil des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA) (§64 Abs. 3) und setzen sich in diesem für die Interessen und Meinungen der SchülerInnen ein.
Der/Die SchulsprecherIn besitzt während der Amtszeit ein Recht an der LandesschulsprecherInnenwahl (LSV) abzustimmen (SchVG §8) und repräsentiert damit auch die SchülerInnen der Schule nach außen.