Dieses Wahlpflichtfach bietet historisch, sowie politisch und rechtskundlich interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, über den Regelunterricht hinausgehend, in diesem Fachgebiet zusätzliche Sachbereiche zu erschließen, in ihrer Verknüpfung zu erfassen und damit zu vertiefenden Einsichten zu gelangen.
Der Lehrplan ist sehr allgemein gehalten und bietet die Möglichkeit, dass auf die Wünsche und Interessen der Lernenden eingegangen wird. Unter Einbeziehung ihrer Interessen erfolgt eine gemeinsame Themenauswahl.
Der Lehrplan gibt lediglich die drei Teilbereiche – Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung und Rechtskunde – vor, die alle in der Jahresplanung Berücksichtigung finden sollen.
Der Teilbereich Geschichte und Sozialkunde soll dem historisch interessierten Schüler / der historisch interessierten Schülerin den Einblick in zusätzliche Sachbereiche und Informationen bieten. Hier ist die Gelegenheit, über die Lernziele im Pflichtfach hinaus, eingehend politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Aspekte des historischen Geschehens in ihrer Verknüpfung darzustellen.
Im Teilbereich Politische Bildung sollen die Schüler und Schülerinnen Faktoren und Funktionszusammenhänge des Geschehens in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in einem Ausmaß kennen lernen, dass sie Kriterien für Urteil und rational kontrollierte Entscheidungen gewinnen.
Der Teilbereich Rechtskunde soll den Schülern und Schülerinnen Einblicke in verschiedene Rechtsbereiche und Grundbegriffe des Rechts und der Rechtspflege – sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart – vermitteln, sowie ihnen die Bedeutung von Recht und Gesetz in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bewusst machen.
Zur Vertiefung und Veranschaulichung werden Lehrausgänge und Exkursionen unternommen, Expertinnen und Experten in den Unterricht eingeladen und Möglichkeiten für Diskussionen und Kennenlernen neuer Peerspektiven geboten.