Was sind Wahlpflichtgegenstände (WPG)?
WPG sind Pflichtfächer, die man nach eigenem Interesse wählen kann; es gibt daher auch eine „normale“ Beurteilung wie bei jedem anderen Pflichtgegenstand. Die WPG ermöglichen es kleine, individuelle Schwerpunkte zu setzen und werden von der 6. bis zur 8. Klasse besucht.
In welchem Ausmaß müssen WPG gewählt werden?
In Gymnasium und Realgymnasium müssen an unserer Schule 6 Wochenstunden gewählt werden. Diese sind entweder im Ausmaß von je 2 Wochenstunden (6./7./8. Klasse) oder je 3 Wochenstunden (7./8. Klasse aufgeteilt).
Arten von WPG
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von WPG:
Zusätzliche WPG
Das sind Gegenstände, die man im Regelunterricht nicht hatte und nicht hat. Das betrifft zum Beispiel eine weitere (neue!) Fremdsprache oder Fächer wie European Studies oder Film, die keine Fächer der Regel-Stundentafel sind.
Vertiefende WPG
Das sind Gegenstände, die man am Vormittag (Regelstundentafel) als Regelfach hat (wie etwa Geschichte oder Physik) und im WPG vertieft, sich also intensiver damit befasst.
Wann wird gewählt bzw. wann kommt ein WPG zustande?
Die Wahl zu den WPG erfolgt in der 5. Klasse.
Ein WPG kommt zustande, wenn sich mindestens 8 Teilnehmer (bereits in der 1. Wahlphase!) anmelden.
Alle Schülerinnen und Schüler, deren WPG nicht zustande kommt, müssen erneut wählen. In weiteren Wahldurchgängen werden nicht mehr alle Fächer angeboten!
Die genaue Erklärung zur Anmeldung finden sie hier Anleitung zur Wahl der Wahlfplichtgegenstände.
WPG und Reifeprüfung
Alle WPG, die mindestens vier Wochenstunden besucht wurden, können für die mündliche Reifeprüfung als eigenständiges Prüfungsfach gewählt werden.
2 bzw. 4-stündige WPG können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der Wochenstunden der zur mündlichen Prüfung gewählten Fächer die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht (10 Stunden bei zwei Prüfungen, 15 Stunden bei drei Prüfungen).
Die Mindestanzahl der Wochenstunden kann durch Ergänzung des entsprechenden vertiefenden WPGs zu dem dazugehörigen Pflichtgegenstandes erreicht werden.
Zum Beispiel: Chemie (4 WSt.) + PUP (4 WSt.) sind ohne WPG zu wenig, also + WPG PUP (4 Std.) = 12 Stunden!
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
WPG sind Pflichtfächer. In Hinblick auf das Aufsteigen und möglicher Wiederholungsprüfungen werden die WPGwie Pflichtgegenstände behandelt. In den WPG sind mündliche Prüfungen und Hausübungen zulässig, allerdings keine Schularbeiten. Wenn eine Klasse wiederholt werden muss, der WPG im Jahr des Wiederholens aber nicht geführt wird, muss der WPG gewechselt werden.
Freifächer
Wenn mehr als 6 Stunden gewählt werden, müssen überzählige Stunden als Freifach (F) gewählt werden. Auch der Besuch als Freifach ist nur möglich, wenn dieses als WPG von mindestens acht Schülerinnen und Schülern gewählt wird. Die definitive Anmeldung dazu erfolgt am Beginn des jeweiligen Schuljahres innerhalb der vorgegebenen Frist über den Klassenvorstand.