Wahlpflichtgegenstände

Was sind Wahlpflichtgegenstände?

Wahlpflichtgegenstände sind Pflichtfächer, die man nach eigenem Interesse wählen kann. Es gibt daher auch eine „normale“ Beurteilung wie bei jedem anderen Pflichtgegenstand. Die Wahlpflichtgegenstände ermöglichen es, kleine und individuelle Schwerpunkte zu setzen und werden von der 6. bis zur 8. Klasse besucht.

In welchem Ausmaß müssen WPG gewählt werden?

Im Gymnasium und Realgymnasium müssen 6 Wochenstunden gewählt werden. Diese sind im Ausmaß von je 2 Wochenstunden (6./7./8. Klasse) aufgeteilt.

Was sind vertiefende Wahlpflichtgegenstände?

Das sind Gegenstände, die man am Vormittag laut Regelstundentafel als Pflichtfach hat und im Wahlpflichtgegenstand vertieft, sich also intensiver damit befasst.

Was sind zusätzliche Wahlpflichtgegenstände?

Das sind Gegenstände, die man im Regelunterricht nicht hat. Das betrifft zum Beispiel Fächer wie Film oder Präsentationstechniken, die keine Pflichtfächer der Stundentafel sind.

Wann wird gewählt bzw. wann kommt ein Wahlpflichtgegenstand zustande?

Die Wahl zu den Wahlpflichtgegenständen erfolgt in der 5. Klasse. Ein Wahlpflichtgegenstand kommt zustande, wenn sich mindestens 8 Teilnehmer*innen (bereits in der 1. Wahlphase!) anmelden. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Wahlpflichtgegenstand nicht zustande kommt, müssen erneut wählen. In weiteren Wahldurchgängen werden nur noch jene Fächer angeboten, die bereits die Mindestteilnehmerzahl erreicht haben.

Kann ein Wahlpflichtgegenstand zur Reifeprüfung gewählt werden?

Wahlpflichtgegenstände, die mindestens 4-stündig gewählt wurden, können im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung als eigenständiges Prüfungsfach gewählt werden. Wahlpflichtgegenstände können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der Wochenstunden der zur mündlichen Prüfung gewählten Fächer die geforderte Anzahl an Unterrichtsstunden nicht erreicht (10 Stunden bei zwei Prüfungen, 15 Stunden bei drei Prüfungen, 20 Stunden bei vier Prüfungen).

Wie erfolgt die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Wahlpflichtgegenstand?

Wahlpflichtgegenstände sind Pflichtfächer. In Hinblick auf das Aufsteigen und mögliche Wiederholungsprüfungen werden die Wahlpflichtgegenstände wie Pflichtgegenstände behandelt. In den Wahlpflichtgegenständen sind mündliche Prüfungen und Hausübungen zulässig, allerdings keine Schularbeiten. Wenn eine Klasse wiederholt werden muss, der Wahlpflichtgegenstand im Jahr des Wiederholens aber nicht geführt wird, muss der Wahlpflichtgegenstand gewechselt werden.

Was sind Freifächer?

Zusätzlich zu den Wahlpflichtgegenständen kann ein weiteres Fach auch als Freifach gewählt werden. Die definitive Anmeldung dazu erfolgt am Beginn des jeweiligen Schuljahres innerhalb der vorgegebenen Frist über den Klassenvorstand. Wichtig: Der Besuch eines Freifachs ist nur dann möglich, wenn das Freifach nicht mit einem anderen Pflicht- oder Wahlpflichtfach im Stundenplan kollidiert.